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Maklervertrag kündigen: Wann Verkäufer aus dem Vertrag kommen

Veröffentlicht am

Maklervertrag kündigen: Schreibtisch am Fenster mit Vertragsmappe, Lesebrille, Füllfederhalter und Notizbuch, draußen Backsteinhäuser an einem Kanal
Mit KI erstellt. Vor der Kündigung lohnt der Blick in den Vertrag.

Ob Sie den Maklervertrag kündigen können, entscheidet die Vertragsart. Ein unbefristeter Vertrag lässt sich nach Angaben von ImmoScout24 jederzeit ohne Grund beenden, ein befristeter nur zum Laufzeitende. Außerhalb dieser Regel gibt es zwei Wege: den Widerruf in den ersten 14 Tagen und die Kündigung aus wichtigem Grund.

Kurz gesagt

Prüfen Sie im Vertrag Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist. Haben Sie ihn per E-Mail, Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen, können Sie ihn als Verbraucher in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Provision schulden Sie grundsätzlich erst, wenn die Vermittlung erfolgreich war. Wer bei einem Alleinauftrag vor Laufzeitende einen zweiten Makler beauftragt, verletzt seine Pflichten aus dem Vertrag.

ZENVAR aus Meerbeck ist kein Makler und erstellt keine Gutachten. Wir verdienen an der Vermittlung eines Maklers über unsere kostenlose Anfrage. Prüfen Sie Laufzeit und Kündigung deshalb auch bei ihm vor der Unterschrift. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Vertragsart Sie haben

ImmoScout24 unterscheidet den allgemeinen Maklerauftrag, den einfachen Makleralleinauftrag und den qualifizierten Alleinauftrag. Beim allgemeinen Auftrag dürfen Sie selbst suchen und mehrere Makler beauftragen. Beim qualifizierten Alleinauftrag müssen Sie jeden Interessenten an den Makler weiterleiten.

Vertragsart Eigene Käufersuche Beenden Provision bei eigenem Käufer
Allgemeiner Maklerauftrag erlaubt, auch mehrere Makler unbefristet: jederzeit ohne Grund in der Regel keine
Einfacher Makleralleinauftrag erlaubt je nach Vertrag, meist befristet: Laufzeit prüfen keine, womöglich eine Aufwandsentschädigung
Qualifizierter Alleinauftrag nur über den Makler zum Laufzeitende fällig, wenn der Makler den Käufer nachweisen kann
Quelle: ImmoScout24, Maklervertrag kündigen (Seitenstand 20.04.2026). Die Angaben stammen von einem Portal mit Eigeninteresse am Immobilienverkauf, die Zeile zum Laufzeitende des qualifizierten Alleinauftrags ist eine Zusammenfassung. Abgerufen 11.10.2026.

Maklervertrag kündigen beim Alleinauftrag: die Verlängerungsklausel

Ein Alleinauftrag mit sechs Monaten Laufzeit und stillschweigender Verlängerung um je drei Monate ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich zulässig. Das entschied er am 28. Mai 2020 (I ZR 40/19). Auch eine Kündigungsfrist von vier Wochen sah er nicht als unangemessene Benachteiligung.

Im entschiedenen Fall musste die Verkäuferin trotzdem keinen Schadensersatz zahlen. Die vierwöchige Frist stand nur in einer Anlage für Verbraucher, die der Hauptvertrag nicht klar einbezog. Damit fiel die Verlängerungsklausel insgesamt weg, und der Vertrag lief nicht weiter. Die Verkäuferin hatte allerdings vor Ende der Mindestlaufzeit einen zweiten Makler beauftragt und damit ihre Pflichten aus dem Alleinauftrag verletzt. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestand nur deshalb nicht, weil die Verlängerung unwirksam war.

Lesen Sie deshalb die Klauseln zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist genau, und prüfen Sie, ob die Frist wirklich im Vertrag steht und nicht nur in einer Anlage. Zur Kündigung aus wichtigem Grund nennt ImmoScout24 gravierende Pflichtverletzungen des Maklers oder zerrüttetes Vertrauen. Haben Sie selbst einen Käufer gefunden, steht dieser Weg laut ImmoScout24 nicht offen.

Widerruf innerhalb von 14 Tagen

Haben Sie den Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen, etwa per E-Mail oder Telefon, steht Ihnen als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, schreibt die Verbraucherzentrale. Fehlt die ordnungsgemäße Belehrung, ist der Widerruf bis zu ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich. Ein bereits entstandener Provisionsanspruch kann dadurch entfallen.

Für Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt zudem: Sie brauchen mindestens Textform (§ 656a BGB). Eine mündliche Absprache reicht nicht. Wer bei der Beratung zugestimmt, aber nie etwas unterschrieben oder per E-Mail erhalten hat, hat womöglich keinen wirksamen Vertrag.

Provision nach der Kündigung

Der Anspruch auf Provision entsteht grundsätzlich erst, wenn die Vermittlung erfolgreich war und der Kaufvertrag zustande kam. Eine Kündigung schließt ihn nicht aus: Kommt der Verkauf nach dem Vertragsende mit einem Interessenten zustande, den der Makler vermittelt hat, kann trotzdem Provision fällig werden. ImmoScout24 nennt dafür je nach Vertragsart sechs Monate ab Kündigung (unbefristeter Vertrag) oder mindestens vier Monate nach Laufzeitende (qualifizierter Alleinauftrag). Die Frist ist Vertragssache, im Einzelfall kann sie anders ausfallen. Fordern Sie mit der Kündigung die Liste der Interessenten an, die der Makler benannt hat.

Bei einem vorzeitigen Ende kann der Makler nur in Ausnahmefällen Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen, wenn er sie nachweist und die Vereinbarung wirksam ist, so die Verbraucherzentrale. Wie sich die Provision bei Wohnung und Einfamilienhaus zwischen Verkäufer und Käufer aufteilt, steht in Nebenkosten beim Hausverkauf in Hamburg.

So gehen Sie vor

  1. Vertrag und Anlagen lesen. Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist und Aufwendungsersatz notieren.
  2. Prüfen, ob die Widerrufsfrist noch läuft und ob eine Belehrung vorliegt.
  3. Kündigung oder Widerruf so senden, dass Sie den Zugang belegen können, zum Beispiel per Einwurf-Einschreiben oder per Bote mit Zeugen. Eine gesetzliche Form für die Kündigung nennen die geprüften Quellen nicht. Steht im Vertrag Schriftform, halten Sie sie ein.
  4. Die Liste der vermittelten Interessenten anfordern und das Datum der Kündigung festhalten.
  5. Bei Streit über Frist oder Provision die Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung einschalten.

Muster für eine Kündigung

[Name, Anschrift] · [Ort, Datum]
An [Maklerfirma, Anschrift]
Betreff: Kündigung des Maklervertrags vom [Datum], Objekt [Adresse]
Hiermit kündige ich den Maklervertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, hilfsweise zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie mir die Beendigung schriftlich und nennen Sie mir die Interessenten, denen Sie das Objekt nachgewiesen haben.
[Unterschrift] · Versand per Einwurf-Einschreiben

Muster für einen Widerruf

[Name, Anschrift] · [Ort, Datum]
An [Maklerfirma, Anschrift]
Betreff: Widerruf des Maklervertrags vom [Datum], Objekt [Adresse]
Hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Maklervertrag. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang.
[Unterschrift] · Versand per Einwurf-Einschreiben

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Häufige Fragen

Kann ich einen Maklervertrag jederzeit kündigen?

Nur bei einem unbefristeten Vertrag. Der lässt sich laut ImmoScout24 jederzeit ohne Grund beenden. Ein befristeter Vertrag endet in der Regel zum Laufzeitende, früher geht es nur aus wichtigem Grund oder per Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist.

Muss ich die Kündigung schriftlich schicken?

Eine gesetzliche Form für die Kündigung nennt keine der geprüften Quellen. Die Textform gilt für den Vertragsschluss (§ 656a BGB). Senden Sie die Kündigung so, dass Sie den Zugang belegen können.

Muss ich Provision zahlen, wenn der Makler nichts erreicht hat?

Grundsätzlich nein, die Provision entsteht erst bei erfolgreicher Vermittlung. Wer bei einem Alleinauftrag vor Laufzeitende ohne Grund einen anderen Makler beauftragt, verletzt aber seine Pflichten aus dem Vertrag. Im BGH-Fall gab es nur deshalb keinen Schadensersatz, weil die Verlängerungsklausel unwirksam war.

Darf ich selbst einen Käufer suchen?

Beim allgemeinen und beim einfachen Alleinauftrag in der Regel ja. Beim qualifizierten Alleinauftrag müssen Sie den Käufer an den Makler verweisen, sonst kann die Provision fällig werden.

Quellen

  • ImmoScout24: Maklervertrag kündigen, wenn man selbst einen Käufer gefunden hat (aktualisiert 20.04.2026). immobilienscout24.de (abgerufen 11.10.2026)
  • Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 068/2020 zum Urteil I ZR 40/19 vom 28.05.2020. bundesgerichtshof.de (abgerufen 11.10.2026)
  • Verbraucherzentrale: Maklergebühren bei Immobilien, welche sind erlaubt, welche nicht. verbraucherzentrale.de (abgerufen 11.10.2026)
  • dejure.org: § 656a BGB, Textform. dejure.org/gesetze/BGB/656a (abgerufen 11.10.2026)